Warum kann man Büromaterialen von der Steuer absetzen?

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JMaker
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Warum kann man Büromaterialen von der Steuer absetzen?

Beitrag von JMaker »

Warum kann man Büromaterialen von der Steuer absetzen? Warum ist das so und warum darf man das?

Warum zahlen Berufstätige nicht auch die volle Steuer wie Privatpersonen?

Gegoogelt hab ich schon aber fand nur Seiten wo drin steht WAS man absetzen kann aber nicht WARUM man das überhaupt machen kann.

Ich will gern das Warum wissen. Warum hat man das festgelegt? Warum ist der Staat so großzügig?
Ich benutze Pure Basic 5.30 auf Microsoft Windows 7.
Gruß
JM
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NicTheQuick
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Re: Warum kann man Büromaterialen von der Steuer absetzen?

Beitrag von NicTheQuick »

Weil du als Unternehmen durch Nutzung dieser Sachen dem Staat Geld bringst.
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DarkDragon
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Re: Warum kann man Büromaterialen von der Steuer absetzen?

Beitrag von DarkDragon »

Erstmal um das klarzustellen: Berufstätige sind Privatpersonen oder natürliche Personen! Berufstätige bezeichnet Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Was du meinst sind wohl Freiberufler und Unternehmer.
Wenn du Arbeitnehmer bist, dann zahlst du hauptsächlich Abgeltungssteuer (für Zinsen auf der Bank), Kapitalertragssteuer (sofern nicht Unternehmerisch), Lohnsteuer, Kirchensteuer und vielleicht noch andere. Als Freiberufler oder Unternehmer zahlt das Unternehmen Umsatzsteuer. Das sind die 19%* die du beim Einkauf für Waren und Dienstleistungen zahlst. Und hier ist das Problem: der Endverbraucher soll nur einmal diese 19% zahlen müssen. Ein Unternehmen kauft Waren ein. Stelle dir hierzu folgende Situation vor:

Ein Bäcker kauft jeden Tag im Edeka ein um seine Brötchen zu backen. Z.B.
* Mehl
* Hefe
* Zucker
* ...
(Bei Büromaterialien verhält es sich genauso)

Für all diese Waren zahlt er nun erstmal die Mehrwertsteuer (eigtl. Umsatzsteuer). Er mischt die Waren zusammen zu einem anderen Produkt und verkauft dieses dann. Auf dieses Produkt fällt wieder Umsatzsteuer an. Damit der Kunde diese Steuer nicht doppelt zahlt (weil der Bäcker ja mit Steuer eingekauft und wieder mit Steuer verkauft), kann der Bäcker sich für die eingekauften Produkte die Umsatzsteuer (und nur die Umsatzsteuer) wieder vom Staat zurückholen. Wenn der Bäcker dann die Einkünfte für sich beansprucht zahlt er dafür die Einkommensteuer, genau wie jeder Arbeitnehmer auch, jedoch füllt er nicht die Anlage N (Lohnsteuer) aus! Er kann daher auch keine Werbungskosten geltend machen.
Die Unternehmen können für das Geschäft auch direkt steuerfrei in Großmärkten einkaufen. Das geht nur mit einer Bescheinigung. Dann können Sie die Waren allerdings auch nicht mehr absetzen, da ja bereits keine Steuer mehr enthalten ist, aber sie müssen es dadurch halt nicht mehr vorstrecken.

Es gibt für kleinere Unternehmen Sonderregelungen. Z.B. die Kleinunternehmerregelung, wo der Unternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist solange er unter einem Jahreseinkommen von 17500€ bzw. 50000€ im darauf folgenden Jahr bleibt. Hier kann der Unternehmer keine Waren Steuerfrei einkaufen. Er verkauft seine Produkte ebenfalls mit steuern, da er die im Einkauf bereits gezahlt hat. Er darf diese jedoch nicht ausweisen und hat auch nicht denselben Verwaltungsaufwand wie ein normales Unternehmen. Die Kunden dürfen die Waren dann auch nicht absetzen.

Bei Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber monatlich einbehalten und an das Finanzamt überwiesen. Da der Arbeitgeber nicht alles über seinen Arbeitnehmer wissen muss, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit seine für die Arbeit nötigen ausgaben (Fahrtweg etc.) in der Jahreserklärung festzustellen. Dann bekommt man als Arbeitnehmer auch einiges von seiner Lohnsteuer zurück.


Natürlich gilt hier, dass dieser Text keine rechtsverbindliche Beratung ersetzt! Allerdings habe ich schon so einiges an Schabernack erlebt bei Steuerberatern. Falsche Informationen kommen dort ständig vor und man sollte lieber zu zwei oder drei gehen. Bei Arbeitnehmern sind die Themen alle noch recht einfach, da sich hier nicht so viel verändert über die Jahre hinweg. Da genügt auch ein Lohnsteuerhilfeverein.


* Auf bestimmte Waren gelten andere Steuersätze, Lebensmitteln waren irgendwo bei 7% wenn ich mich recht erinnere.
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
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