Lizenzen

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Sicro
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Lizenzen

Beitrag von Sicro »

Ich informiere mich im Internet nun schon eine ganze Weile über Lizenzen und habe inzwischen schon einige Informationen gefunden, die ich hier mal für alle zusammentragen möchte.
Vielleicht kann jemand noch weitere Informationen beisteuern oder Fehler korrigieren.

Die Themen sind sehr wichtig für uns Programmierer, daher sollten wir sie mal verständlich zusammentragen und kundtun.

An erster Stelle möchte ich das Urheberrecht erwähnen.

Jedes Werk steht automatisch unter dem Urheberrecht, sofern das Werk einer nennenswerten geistigen Leistung entspricht. Der Ersteller des Werkes wird automatisch zum Urheber, ob er will oder nicht.
USA-Bürger können von diesem Recht abtreten, indem das Werk vom Ersteller unter die "Public Domain" (https://choosealicense.com/licenses/unlicense/) gestellt wird. In Deutschland ist das aber nicht möglich, weshalb Werke, die unter der "Public Domain" stehen, automatisch für deutsche Bürger wieder unter dem Urheberrecht stehen und wieder Nutzungsrechte des Werkes vom Ersteller erfragt werden müssen. Es ist also ausdrücklich davon abzuraten, Werke unter die "Public Domain" zu stellen, wenn das Werk auch für andere Länder verwendbar sein soll.

Steht ein Werk nicht unter einer Lizenz, kann niemand eigenwillig etwas mit diesem Werk machen, ohne vorher die Erlaubnis vom Ersteller zu erfragen. Hier im Forum dürfen eure Texte, Bilder, Codes usw. anzeigt werden, weil ihr dem Forum das Nutzungsrecht zur Anzeige bei der Registrierung erteilt habt. Ein Forum-Mitglied darf von einem Post von einem anderem Forum-Mitglied kein Text, Bild, Code usw. nehmen und es in seinem Post verwenden.
Eine Ausnahme davon ist das Zitieren mit Quellenangabe.
Bei dem Programmierer-Forum Stackoverflow stehen automatisch alle Posts unter der Lizenz "Creative Commons Attribution Share Alike". Nachzulesen ist das, wenn unten bei der Internetseite auf den Link "Legal" geklickt wird und zum Abschnitt "3. Subscriber Content" gesprungen wird. Solch eine Lizenzierung fehlt hier bei den Purebasic-Foren, denke ich.

So, kommen wir nun zu den Lizenzen.

Wie oben schon erwähnt, stehen Werke automatisch unter dem Urheberrecht und sind ohne Erlaubnis des Erstellers (Urheber) für andere nicht verwendbar.
Damit der Ersteller (Urheber, Lizenzgeber) anderen Nutzungsrechte einräumen kann, übergibt er der Person/Firma (Lizenznehmer) eine Lizenz des Werkes. In der Lizenz wird festgelegt, in welchem Umfang der Lizenznehmer das Werk verwenden kann und welche Pflichten vorgeschrieben sind.

Es ist ausdrücklich davon abzuraten, eine Lizenz selber zu verfassen, wenn man kein Rechtsanwalt ist. Es kann zu schweren Problem führen, wenn wichtige Pflichten in der selbst verfassten Lizenz stehen und diese bei einem Rechtsstreit plötzlich nicht gültig sind.

Weiter gehts mit Unterlizenzen.

Es gibt Lizenzen, die dem Lizenznehmer die Erlaubnis erteilen, das Werk unter einer anderen Lizenz einem anderem Lizenznehmer zu überreichen. Hierzu habe ich noch keine klaren Informationen gefunden. Mein aktueller Informationsstand besagt, dass eine Unterlizenz nicht mehr Rechte als die Ursprungslizenz einräumen darf, sondern die Rechte nur weiter einschränken darf.

Hier noch eine Liste von sehr nützlichen Internetseiten:
https://choosealicense.com/
https://choosealicense.com/appendix/
http://oscad.fodina.de/de/anfragen/via- ... sheet.html
https://softwareengineering.stackexchan ... -unlicense
https://gnetos.de/2015/04/07/apache-liz ... -projekte/

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Derzeit frage ich mich, ob bei der MIT-Lizenz bei "Copyright (c) [year] [fullname]" nur die Mitwirkenden als Urheber angegeben werden müssen, die bis zur Erstveröffentlichung mitgewirkt haben oder ob fortlaufend die Angabe ergänzt werden muss, wenn weitere Mitwirkende dazukommen und Änderungen beigesteuert haben. Eine Firma hat es da einfach, weil die einfach ihren Firmenname angeben, aber wie sieht das bei privat erstellten Werken aus?
Bei der Apache-Lizenz werden die weiteren Mitwirkenden und deren Änderungen in der Textdatei „Notice“ angegeben und die Copyright-Angabe in der Lizenz bleibt unangetastet.

Nicht ganz klar ist mir auch die Jahresangabe bei der Copyright-Angabe. Ich weiß, dass das Jahr der Erstveröffentlichung angegeben werden muss, aber warum schreiben manche "2015-2017"?
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CodeBurg
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Re: Lizenzen

Beitrag von CodeBurg »

Hallo Sicro,

zuerst einmal, möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich es toll finde, dass du hier so eine Wissensbasis schaffen willst. Solche Arbeiten verdienen immer meinen größten Respekt :allright:

Jedoch sollten derartige Wissensbasen dann auch leicht verständlich, unmissverständlich und vor allem korrekt sein. Bezogen auf deinen Beitrag sehe ich das ganze jedoch eher als schwammig und somit missverständlich, teilweise aber auch einfach nur inkorrekt formuliert. Hierzu zwei kurze Beispiele:
Sicro hat geschrieben:USA-Bürger können von diesem Recht abtreten, indem das Werk vom Ersteller unter die "Public Domain" (https://choosealicense.com/licenses/unlicense/) gestellt wird.
Korrekt ist, dass das US-amerikanische Copyright nicht wie das deutsche Urheberrecht an den tatsächlichen Urheber gebunden ist. Es kann abgetreten und somit auch übertragen werden, weshalb z. B. auch Unternehmen das Copyright an Software halten können. Das ist etwas, das in Deutschland ausgeschlossen ist, da der Urheber immer eine oder mehrere natürliche Person(en) sein muss/müssen. Falsch ist hingegen die Darstellung, dass das Copyright nur abgetreten werden kann, wenn das Werk als Public Domain freigegeben wird. Es kann ein Beispiel dafür sein, wie man das Copyright in den USA abtreten kann, mehr aber auch nicht. Deine Umschreibung vermittelt jedoch den Eindruck, dass es die einzige Möglichkeit wäre. Abtreten kann man das Copyright aber auch durch Übertragung z. B. durch Verkauf, Schenkung oder ähnliches. Davon abgesehen, ist das US-Copyright nicht auf US-Bürger beschränkt, viel mehr betrifft es den "Rechtsraum" USA sowie ihre Außengebiete. Selbst deutsche Urheber werden sich für Rechtsgeschäfte in den USA meistens nicht auf das deutsche Urheberrecht, sondern nur auf das US-Copyright berufen können. Aber das ist ein anderes Thema, denn die Frage, wann im Internationalen Rechtsverkehr welche Rechtsgrundlage verwendet werden kann, ist auch für Juristen ein harter Brocken.
Sicro hat geschrieben:n Deutschland ist das aber nicht möglich, weshalb Werke, die unter der "Public Domain" stehen, automatisch für deutsche Bürger wieder unter dem Urheberrecht stehen und wieder Nutzungsrechte des Werkes vom Ersteller erfragt werden müssen.
Auch diese Umschreibung ist inkorrekt. Es stimmt zwar, dass in Deutschland das Urheberrecht fix mit dem tatsächlichen Urheber verbunden ist und nicht übertragen werden kann. Das heißt aber nicht, dass der Urheber für immer über sein Werk bestimmen kann oder muss. Ein ganz praktisches Beispiel, was wohl die meisten Softwareentwickler in Deutschland betreffen wird: Das Arbeitsverhältnis. Ganz egal ob der Arbeitgeber SAP, Software AG, Volkswagen oder sonst wie heißen mag, wenn man als Softwareentwickler für ein Unternehmen arbeitet, bleibt man Urheber und damit auch Inhaber des Urheberrechtes, des von einem selbst geschaffenen Codes. Ganz egal ob es sich dabei um ein selbständiges Programm, ein Modul für ein Programm oder evtl. nur eine Methode / Prozedur handeln mag. Solange die als Voraussetzung für das Urheberrecht angesehene Schöpfungshöhe erreicht wird, hat man das Urheberrecht an seinem Code inne. Das ist Fakt. Da es für kein Softwareunternehmen jedoch praktikabel wäre, wenn jeder Entwickler, der an dem Produkt beteiligt war, auch über dessen Verwendung / Vertrieb / was auch immer mitbestimmen könnte, ist es absolut Usus, dass per Arbeitsvertrag die vollständigen Nutzungsrechte am Code auf den Arbeitgeber übertragen werden. Der Softwareentwickler selbst wird dafür ja mit seinem Gehalt "entschädigt". Jeder einzelne Softwareentwickler bleibt zwar Urheber und somit auch Inhaber des Urheberrechts an dem von ihm geschaffenen Code, aufgrund der umfangreichen Übertragung der Nutzungsrechte, "verkümmert" dieses Recht jedoch zu einem eher symbolischen Recht.

Schreibe ich nun selbst ein Programm und möchte dies als PD, OSS oder ähnliches veröffentlichen, verhält es sich ähnlich, ich behalte zwar das Urheberrecht, räume jedoch gem. der von mir gewählten Lizenz allen anderen Nutzungsrechte an meiner Software ein. Veröffentliche ich meine Software nun z. B. unter der GPL, räume ich jedem, egal ob Mensch oder Unternehmen, unter Beachtung bestimmter Bedingungen (Sourcecode muss immer mitgeliefert werden etc.) das Recht ein, meine Software zu vervielfältigen, zu verändern, mit anderen Produkten zu kombinieren und noch vieles mehr. Und diesen Schritt, kann ich auch nicht mehr rückgängig machen, sobald nur ein einzelner Anwender das Programm von meiner Homepage, aus Github oder wo auch immer, wo ich es bereitgestellt habe, runtergeladen hat. Ich kann zwar die Software entfernen, das Repository löschen und sonst alles unternehmen um die eigene Verbreitung meiner Software zu stoppen, dass ich dem Nutzer jedoch das Recht zur Weitergabe meiner Software eingeräumt und somit die Nutzungsrechte (nicht exklusiv, wie es die Juristen nennen würden!) abgetreten habe ist ein unumkehrbarer Fakt. Da hilft mir dann auch mein Urheberrecht nichts mehr, das in diesem Falle ebenfalls nur noch einen symbolischen Charakter hat. Gut, das Übertragen von Nutzungsrechten ist ein Rechtsgeschäft. Rechtsgeschäfte können rückgängig gemacht werden, wenn ein Irrtum vorliegt. Auf dieser Grundlage könnte man nun auch versuchen, die Übertragung der Nutzungsrechte rückgängig zu machen. Aber das wird ein Unterfangen, das in der Praxis einfach nicht durchführbar ist, denn ich müsste gegen jeden einzelnen, der meine Software unter den von mir vermeintlich eingeräumten Bedingungen der GPL nutzen will direkt juristisch vorgehen. Dazu müsste ich in jedem einzelnen Fall umfangreich glaubhaft machen, dass es sich bei der Veröffentlichung unter der GPL nur um einen Irrtum gehandelt hat, was bei Schritten wie: ein Konto bei Github zu eröffnen, ein Repository anzulegen, eine Lizenz auszuwählen und zu guter Letzt meine Software inkl. Lizenztext über dieses Repository zur Verfügung zu stellen, eher aussichtslos ist. Ausserdem sollte man bedenken, dass man in so einer Situation ggf. den Nutzern gegenüber noch regresspflichtig sein könnte.

So, jetzt aber genug geschrieben. Bitte verstehe das nicht destruktive, sondern eher als konstruktive Kritik.
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Sicro
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Re: Lizenzen

Beitrag von Sicro »

Hallo CodeBurg,

vielen Dank für dein ausführliches Feedback.

Mit meinem Post wollte ich einfach mal ein "Grundgerüst" liefern, dass ich mit eurer Hilfe nach und nach vervollständigen möchte.

Ich werde mich in Kürze wieder hiermit beschäftigen.
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